Automatische Drehtüranlagen werden in der Regel dann verwendet, wenn nachträglich Türen umgerüstet werden sollen. Wenn in Fluren Türen sich selbstständig öffnen und schließen sollen könne Drehflügelantriebe insbesondere auch an Brandschutz- oder Rauchschutztüren angebracht werden. Hierzu ist der Zulassungsbescheid der Türe sowie des Antriebes zu prüfen da des Zusammenspiel in eimen Zulassungsbescheid festgehalten seien muss. Längst nicht alle Bauteile können miteinander verbaut werden. Um die Kompatibilität einer Anlage zu überprüfen können Sachverständige hinzugezogen werden. Derartige Türen unterliegen den Vorschriften der ASR A 1.7, DIN EN 12453, DIN EN 13241-1 und den DIBt Richtlinien.

Es ist möglich, Drehflügelantriebe in einflüglige oder zweiflüglige Ausführung zu wählen. Die Türen werden mit DIN-links oder DIN-rechts bezeichnet, so dass eine Auswahl der Antriebe einfach ist. Drehtürantriebe können mit individuell den Anlagen entsprechenden Sensoren abgesichert werden. Dieses beginnt bei Sensorleisten, die auf den Flügeln montiert werden können und endet nicht zuletzt bei Schließkantenabsicherungen im Bereich der Nebenschließkanten.

Bei der Vielzahl von Möglichkeiten sowie auch bei Schäden oder Unfällen ist es sinnvoll, die Begutachtung durch Sachverständige durchführen zu lassen, die entsprechende DIN-Normen und Vorschriften heranziehen können. Als Fachplaner können Sachverständige hinzugezogen werde um Problemen schon bei der Planung aus dem Wege zu gehen.