Rauchabzugsanlagen werden von der Feuerwehr vorgeschrieben um die Fluchtwege rauchfrei zu halten. Hier gibt es verschiedene Vorschriften einzuhalten, aus denen sich der Querschnitt der freien Lüftung und die Art der Lüftung ergeben. Die Anlagen können entweder automatisch über Rauchmelder oder halbautomatisch über Taster geöffnet werden. Ein Betrieb bei Netzausfall muß immer gegeben sein, so daß bei elektrisch betriebenen Systemen ein Notstrom/Batteriepack vorgesehen werden muß. Die Anzahl der Feuertaster errechnet sich aus der Geschoßhöhe des Treppenhauses.

Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder. Man unterscheidet hier zwischen optischen Rauchmeldern nach dem Streulichtprinzip, I-Melder und Wärmemeldern. Je nach Einsatzzweck muß der richtige Typ ausgewählt werden, damit im Brandfall eine einwandfreie Funktion gewährleistet ist.