Bei Geländern sind sogar Dübelarten vorgeschrieben. Absturzhöhen sind in Landesbauordnungen geregelt, Glasstärken bei Geländerfüllungen sowie Glasarten müssen beachtet werden.
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Dipl.- Ing Thomas Graul
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DIPL. – ING. THOMAS GRAUL
- Wertermittler für Grundstücke und Gebäude IfS
- Sachverständiger im vorbeugendem Brandschutz
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- Dipl.-Ing. Maschinenbau FH
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