Gerichte benötigen zur Rechtsfindung oftmals fachliche und sachverständige Unterstützung. Um dieses durch Personen zu gewährleisten die Integer und fachlich geschult, sind greifen die Gerichte nahezu ausnahmslos auf die öffentlich bestellte Sachverständige zurück.

Dies ist häufig in den Bereichen der Beweissicherung, Schadensermittlung und Fragen zur Mängelbeseitigung.

„Die von einem Gericht beauftragten Sachverständigen haben die Aufgabe, die konkreten Fragen, die das Gericht stellt, zu beantworten. Im Gutachten wird sich der Sachverständige exakt an die Fragen des Gerichtes halten. Zusätzliche Punkte können und dürfen von Sachverständigen nicht ergänzt werden. Der Sachverständige ist strikt an das Gericht gebunden.

„Würde der Sachverständige von den Fragen abweichen, so läuft er Gefahr, wegen Befangenheit seinen ursprünglichen Auftrag zu verlieren.