Geld gespart mit gutem Rat !
Wann das Bauunternehmen oder Bauherr die Kosten für einen Sachverständigen übernehmen muss:
Beim Hausbau, oder baulichen Veränderungen (Wintergärten, Fenster, Geländer, Türen Fassaden) sind die finanziellen Grenzen sehr eng gesteckt. Für viele Bauherren oder Hausbesitzer war dies ein entscheidender Grund, auf die professionelle Beratung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zu verzichten.
Eine unbegründete Furcht, denn häufig muss der Bauunternehmer für diese Ausgaben aufkommen, dadurch wird die Einschaltung eines privaten Gutachters zur Sparmaßnahme. Sie spart Zeit, Geld und Nerven.
Privatgutachten werden so genannt, weil sie nicht durch ein Gericht beauftragt werden. Sie dienen der außergerichtlichen Einigung und können so oft Zeit und Geld sparen.
„Ein Privatgutachter an keinerlei gerichtliche Weisungen gebunden und kann sich völlig frei zu allen baulichen Fragen äußern. Durch die Beauftragung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird angezeigt dass es sich um einen unparteiischen Sachverständigen handelt.
Stellt sich heraus, dass die Gewerke Mängel haben, die vorher nicht bekannt waren, muss das Bauunternehmen die Kosten des Sachverständigen tragen. Entscheidend dafür, dass Sie den Gutachter nicht selbst bezahlen müssen ist, dass sein Sachverstand erforderlich war, um den festgestellten Fehler zu erkennen.
Wenn Sie als Bauherr professionelle Unterstützung benötigen, um Nachbesserungsbedarf geltend zu machen, haben Sie gleichzeitig den Anspruch auf Erstattung der Privatgutachterkosten.
Denn nach einem aktuellen Bundesgerichtshofsurteil muss ein Unternehmer, der zur Nachbesserung verpflichtet ist, für alle Aufwendungen aufkommen, die zur Auffindung des Mangels entstanden sind. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für den Transport, Wege, Arbeit und Material (BGH, NJW RR 1999, 813f, Urteil vom 17.02.99, Bezug §§ 633 Abs. 2 Satz 2, 476a BGB). Dies ist als Beispiel zu sehen. Sachverständige können immer nur fachlich zur Seite stehen.
Bei rechtlichen Fragen müssen Anwälte hinzugezogen werde. Ein Sachverständiger ist nicht in der Lage Rechtsauskünfte zu geben. Er ist einzig und allein für Fachliche Sachfragen zuständig und ausgebildet.