Durch die Schaffung der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen konnte in der Vergangenheit und kann in der Zukunft sichergestellt werden, dass nur qualifizierte und integere Personen bestellt werden. Institutionen wie zum Beispiel die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern können die Bestellungen aussprechen.

Hierbei sind sie verpflichtet, sich an die Sachverständigenordnung zu halten. Die Kammern nehmen nicht nur eine fachliche Überprüfung, in der die überdurchschnittliche Fachkenntnis überprüft wird, vor, sondern überprüfen begleitend die Weiterbildungsmaßnahmen, die der Sachverständige in seiner Laufzeit als Sachverständiger vornehmen muss, um auch später sein Wissen dem neuesten Stand der Technik anzugleichen.

Aufgabengebiete, in denen ich tätig werden kann: Erstellung von Privatgutachten, Gerichtsgutachten, Schiedsgutachten, Beweissicherungen und Fertigstellungsbescheinigung.